ErP/EuP Standby/off Modus Durchführungsmaßnahme
Stand by/off ModusDie Durchführungsmaßnahme (implementing measure, IM) für Stand by/off Modus wurde im Dezember 2008 durch die Europäische Kommission verabschiedet und trat am 7. Januar 2009 in Kraft. Es ist die erste umzusetzende Maßnahme unter der ErP Richtlinie. Zweck der Stand by/off Modus-Verfügung ist die Sicherstellung des niedrigstmöglichen Energieverbrauchs aller Haushalts- und Bürogeräte in den passiven Standby und off-Modi.
Viele betroffene Produkte Die Stand by/off Modus Durchführungsmaßnahme betrifft eine große Anzahl von Produktkategorien, die durch das ErP Regelwerk abgedeckt sind. Der Grund hierfür ist, dass sich die Stand by/off Modus Durchführungsmaßnahme quer durch viele Produktkategorien hindurch zieht. Einige der betroffenen Produkte sind: Elektrische Öfen, Fritteusen, Radios, Drucker und Scanner.
- Ab 7. Januar 2010: off Modus darf 1,00 W Verbrauch nicht übersteigen
- Ab 7. Januar 2010: Standby Modus darf 1,00 W nicht übersteigen bzw. 2,00 W, wenn Informationen oder ein Statusbild angezeigt wird.
- Ab 7. Januar 2013: off Modus darf 0,50 W Verbrauch nicht übersteigen
- Ab 7. Januar 2013: Standby Modus darf 0,50 W Verbrauch nicht übersteigen bzw. 1,00 W, wenn Informationen oder ein Statusbild angezeigt wird.
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