REACh - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
REACh - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals
REACh ist eine der umfangreichsten und tiefgreifendsten EU-Verordnungen im Chemikalienbereich. Sie ist seit dem 1. Juni 2007 gültig und führt zu einer grundlegenden Änderung des europäischen Chemikalienrechts. Um weiterhin Produkte in der EU zu verkaufen, ist die Einhaltung von REACh Voraussetzung. Im Rahmen der Verordnung müssen alle in der EU hergestellten oder gehandelten chemischen Substanzen, Zubereitungen oder Erzeugnisse, deren Menge im Jahr 1 Tonne überschreitet, bei der ECHA (European CHemicals Agency) vorregistriert werden. Wenn Unternehmen dieser Verpflichtung nicht bis 1. Dezember 2008 nachkommen, kann dies zu einem Verkaufsverbot führen und damit zu wirtschaftlichen Verlusten.
Intertek unterstützt Sie bei der Einhaltung der neuen REACh Verordnung und führt Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Durch unser globales Netzwerk bieten wir Ihnen diese Lösungen weltweit aus einer Hand an.
| Phase 1 - Verantwortlichkeiten und Vorregistrierung | Phase 2 - Implementierung und Einhaltung | |
- Verkaufskanäle
|
|
Über 30.000 Produkte fallen unter die REACh Verordnung und Hersteller, Importeure und Händler von Substanzen, Zubereitungen oder Erzeugnissen müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Für Unternehmen stellt sich nicht die Frage, ob REACh sie überhaupt betrifft, sondern „wann“ und in „in welchem Ausmaß“. Innerhalb bestimmter Fristen müssen bei der ECHA (Europäische-Chemikalienagentur) Stoffe und Zubereitungen registriert werden. Nicht registrierte Stoffe und Zubereitungen dürfen nach Ablauf der Frist innerhalb der EU nicht mehr verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Resources
Start a Project
Bei Fragen, kontaktieren Sie uns einfach an:
T.: +49 711 27311 0
F: +49 711 27311 577
oder schreiben Sie uns eine Email!