REACh - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

REACh - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals

REACh ist eine der umfangreichsten und tiefgreifendsten EU-Verordnungen im Chemikalienbereich. Sie ist seit dem 1. Juni 2007 gültig und führt zu einer grundlegenden Änderung des europäischen Chemikalienrechts. Um weiterhin Produkte in der EU zu verkaufen, ist die Einhaltung von REACh Voraussetzung. Im Rahmen der Verordnung müssen alle in der EU hergestellten oder gehandelten chemischen Substanzen, Zubereitungen oder Erzeugnisse, deren Menge im Jahr 1 Tonne überschreitet, bei der ECHA (European CHemicals Agency) vorregistriert werden. Wenn Unternehmen dieser Verpflichtung nicht bis 1. Dezember 2008 nachkommen, kann dies zu einem Verkaufsverbot führen und damit zu wirtschaftlichen Verlusten.

Intertek unterstützt Sie bei der Einhaltung der neuen REACh Verordnung und führt Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Durch unser globales Netzwerk bieten wir Ihnen diese Lösungen weltweit aus einer Hand an.

Phase 1 - Verantwortlichkeiten und Vorregistrierung                  Phase 2 - Implementierung und Einhaltung
  • Analyse der wichtigsten Faktoren bzgl.:

           - Verkaufskanäle
           - Wertschöpfungskette
           - Produkte und Chemikalien

  • Festlegung der Verantwortlichkeiten
     
  • Festlegung des Zeitrahmens
     
  • Festlegung der Strategie
     
  • Festlegung der Entscheidungsabläufe
     
  • Vorregistrierung
     
  • Wissenstransfer und telefonische Beratung
 
  • Datensammlung
    - Software-Management
    - Datenbeschaffung aus der Wertschöpfungskette
    - Dokumentation & Prüfung
    - Registrierung der technischen Dossiers
    - Chemische Prüfberichte (CSR - Chemical Safety Reports)
  • Sicherheitsdatenblätter (SDS - Safety Data Sheets), erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDS -Extended Safety Data Sheets)
  • Prüfung der Chemikalien und Substanzen, inklusive:
    - Physikalisch-chemischer Prüfung
    - Toxikologischer Prüfung
    - Ökologisch-toxikologischer Prüfung
  • Registrierung - Registrierung bei der Europäischen-Chemikalienagentur (ECHA)
    - Anmeldung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC's - Substances of Very High Concern)
    - Benennung eines gesetzlichen Vertreters (Only Representative) - für nicht-EU Hersteller
  • Berichterstattung - Berichterstattung über die laufenden Anforderungen an die Europäische-Chemikalienagentur (ECHA)

Über 30.000 Produkte fallen unter die REACh Verordnung und Hersteller, Importeure und Händler von Substanzen, Zubereitungen oder Erzeugnissen müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Für Unternehmen stellt sich nicht die Frage, ob REACh sie überhaupt betrifft, sondern „wann“ und in „in welchem Ausmaß“. Innerhalb bestimmter Fristen müssen bei der ECHA (Europäische-Chemikalienagentur) Stoffe und Zubereitungen registriert werden. Nicht registrierte Stoffe und Zubereitungen dürfen nach Ablauf der Frist innerhalb der EU nicht mehr verwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

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